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AnonymJeder Bürger darf noch immer wählen, sogar mich haben sie für die Landtagswahlen zugelassen (eine Bildungslücke, aber in Bayern ist es sowieso egal was man wählt). In Berlin stellt es sich dann wieder einfacher dar.
Angesichts der eigenen Politbildungskriese, musste ich dennoch mit erstaunen reagieren, als mich jemand fragte: Was ist der Chaos Computer Club. Jeder Nutzer von Softwarepatenten müsste eigentlich wissen, dass die wichtigste Lobbyvertretung von Anwendern im Europaparlament der CCC ist. Weit gefehlt.
Also hier der Link:
http://www.ccc.de/updates/2007/wahlcomputergutachten?language=deund hier ein Beispiel:
Manipulierbarkeit von Wahlcomputern gutachterlich belegt
09. Juni 2007 (webmaster)
Eine Untersuchung des Chaos Computer Club beweist, dass die in Deutschland eingesetzten Wahlcomputer einfach zu manipulieren sind. Die Zulassung der Computer für deutsche Wahlen muss schnellstmöglich widerrufen werden.In einem umfassenden Bericht für das Bundesverfassungsgericht hat der Chaos Computer Club Wahlcomputer der Firma NEDAP getestet.
Die heute veröffentlichte Analyse widerlegt die vom Bundesinnenministerium und dem Hersteller aufgestellten Behauptungen über die Sicherheit des Systems. Im Rahmen der Untersuchungen wurden Angriffe gezeigt, die in der Praxis eine einfache und nicht entdeckbare Wahlfälschung ermöglichen.BZ
AnonymVerbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor
25. Mai 2007 (46halbe)
Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.
Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.
Damit handelten die Abgeordneten entgegen dem ausdrücklichen Rat der in den Ausschüssen bei der Beratung des Gesetzes gehörten Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch von Seiten der Internetwirtschaft und vom Bundesrat war die Gesetzesänderung scharf kritisiert worden. Mit Ausnahme der PDS und eines einsamen SPD-Abgeordneten votierte nun die ganz große Koalition der Ahnungslosen dafür, Deutschland zur Berufsverbotszone für Computersicherheitsexperten zu machen.
Durch die ausgesprochen weite Fassung des Gesetzes wird der Besitz, die Herstellung und die Verbreitung von präventiven Werkzeugen, mit denen die Sicherheit von Computern geprüft werden kann, in Deutschland strafbar. Diese Werkzeuge sind jedoch essentiell, um die Sicherheit von Computersystemen zu gewährleisten. Das allgemeine Verbot dieser Software ist etwa so hilfreich wie die Herstellung und den Verkauf von Hämmern zu verbieten, weil damit manchmal auch Sachbeschädigungen durchgeführt werden…siehe unter: http://www.ccc.de/updates/2007/paragraph-202c?language=de
BZ
Anonymnach der Privatsphäre
02. Oktober 2007 (c4)
Der Chaos Computer Club Cologne veranstaltet zusammen mit dem Kölner Filmhaus einen Minutenfilmwettbewerb zum Thema „Das Panoptische Prinzip – Filme für die Zeit nach der Privatsphäre“.
FilmemacherInnen und AutorInnen sollen ermutigt werden, sich mit dem Thema „Überwachung“ filmisch auseinander zu setzen. Es sollen Kurzfilme entstehen, die wachrütteln, verstören, zur Diskussion anregen und dem derzeit vorherrschenden Diskurs (um das Begriffspaar Sicherheit und Angst) weitere Perspektiven hinzufügen. Die dabei entstehenden Kurzfilme sollen innerhalb eines Wettbewerbs prämiert werden. Die von einer Fachjury ausgewählten Filme werden zum einen auf dem diesjährigen Congress des Chaos Computer Club in Berlin (27. bis 30.12.2007), zum anderen im Kölner Filmhaus Kino einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Veröffentlichung als DVD ist geplant. Mitmachen kann jede/r!
Mit der Teilnahme willigt man ein, dass die Creative Commons „Creative Commons Non-Commercial No-Derivates“-Lizenz verwendet wird. Das Format sollte vorzugsweise digital sein, es sind aber auch andere Formate (z.B. 8mm / 16mm, Betacam etc.) nach Absprache möglich. Die Länge des Kurzfilms sollte 3 Minuten nicht überschreiten.
Seid kreativ, macht mit und tragt die Botschaft weiter.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite zum Panoptischen Prinzip.Hingewiesen durch BZ
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