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AnonymFreiwillige Arbeitslosenversicherung
Der Gesetzgeber ermöglicht ab 1. Februar 2006 bestimmten Selbständigen die freiwillige Versicherung bei der Agentur für Arbeit.
Mit Gesetzesbeschluss vom 1. Juni 2006 hat die Bundesregierung den weiteren Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab sofort auf Personen begrenzt, die sich ab dem 1.Januar 2004 selbständig gemacht haben.
Für die Gründer ab 1. Januar 2004 bleibt es dabei dass sie sich spätestens bis 31. Dezember 2006 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern können.
Ab dem 1. Januar 2007 ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nur noch für neue Existenzgründungen möglich.
Die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung sind sehr niedrig – in diesem Jahr liegen sie bei monatlich 39,81 € West / 33,56 € Ost.
Das Arbeitslosengeld orientiert sich im Regelfall nach Qualifikationsstufen. Das kann bei einem Selbständigen mit Universitätsabschluss Leistungen von monatlich bis zu 1.364,10 € betragen.
Für die Beratung hinsichtlich der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sind die örtlichen Dienststellen der Agentur für Arbeit zuständig.
Kooperationsvereinbarung mit der BKK Bergisch Land
Seit dem 01.07.2006 hat der Verband freie medienberufe einen Kooperationsvertrag mit der BKK Bergisch Land – Die Bergische Krankenkasse geschlossen.
Die BKK Bergisch Land hat sich dem komplexen Thema „ Künstlersozialkasse „ angenommen. Die Beratung wird unterstützt durch den Verband freie medienberufe.
„Gemeinsam ist es uns wichtig Künstler, Publizisten und junge Talente auf Ihrem Werdegang zu begleiten, unterstützen und gezielt zu informieren“ so Frau Bourscheidt, die das Projektteam KSK unterstützt.
Mit einem Beitragsatz von 12,5 % gehört die BKK Bergisch Land zu den günstigsten geöffneten Krankenkassen in Deutschland.
Wohnen Sie in den Regierungsbezirken Köln, Düsseldorf oder Hamburg ?
Einem Wechsel zur BKK Bergisch Land steht nichts mehr im Wege.
Damit die BKK noch mehr über ihre Wünsche gegenüber Ihrer Krankenkasse erfahren kann, haben wir einen Fragebogen via Mausklick für Sie entwickelt.
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BKK Bergisch Land – Umfrage zum Prinzip KSK
Geld vom Staat für Ihre Rente !
Das Prinzip ist einfach: Einen Teil Ihrer Altersvorsorge zahlen Sie, den anderen Teil zahlt der Staat. Im Schnitt sind das 40 % der Beiträge. Sie sichern sich damit eine lebenslange zweite Rente, zusätzlich zu den ( wenn vorhanden ) gesetzlichen Leistungen.
Attraktiver Förderung:
Allein über die Zulagen beträgt die Förderung durchschnittlich 40 % der Beiträge.
Einfaches Zulagenverfahren:
Sie erteilen uns einmalig die Vollmacht für die Zulagenbeantragung – und wir erledigen den Rest.
Flexibilität:
Beitragszahlung konstant oder variabel möglich;
30 % ige Teilkapitalzahlung zum Rentenbeginn möglich;
Frei wählbarer Rentenbeginn zwischen 60 und 65 Jahren;
Zuzahlungen möglich;
Entnahmen bei Eigenheimanschaffung möglich;
Absolut sicher:
Kein Zugriff bei Arbeitslosigkeit ( Hartz IV sicher ):
Im Todesfall geht das Kapital nicht verloren, sondern an die Hinterbliebenen:Persönliche Berechnung anfordern :
Per E Mail an: Redaktion@Verband-freie-medienberufe.de
Oder Fax: 0241 / 912 899 29 -
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