Weisung und Umsetzung - 10 Jahre nach der Weisung des BVerfG zu Cannabis
eine Sonderausstellung im Hanf Museum Berlin vom 18. Juni bis 30. Juli 2005
Am 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 - Cannabis) musste das Bundesverfassungsgericht aufgrund verschiedener Vorlagebeschlüsse über die Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots entscheiden.
Das oberste deutsche Gericht entschied, dass das Cannabisverbot durch den Ermessensspielraum gedeckt sei, den das Grundgesetz dem Gesetzgeber einräumt, beschränkte jedoch gleichzeitig die kriminellen Sanktionen, die bei der Durchsetzung des Gesetzes eingesetzt werden dürfen und verpflichtete die Bundesländer zur effektiven Angleichung der Strafverfolgungspraxis. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Ausland zu berücksichtigen, um in Zukunft zu entscheiden, ob das Strafrecht tatsächlich das geeignetste Mittel ist um die angestrebten Schutzfunktionen zu erreichen.
11 Jahre nach dieser Weisung richtet das Hanf Museum eine Sonderausstellung ein, die genau diesen Zeitraum reflektiert. In wie weit wurde diese Weisung umgesetzt? Welche Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) wurden beschlossen? Wie verfolgt die Polizei "Kiffer"? Was geschah in der Politik und was in der Unterhaltungsindustrie? Wie sieht die rechtliche Situation für Menschen, die Cannabis als Medizin benötigen, aus?
All diese Fragen möchten wir mit der Sonderausstellung "Weisung und Umsetzung - 10 Jahre nach der Weisung des BVerfG zu Cannabis" beantworten..
Zur Eröffnungsveranstaltung am 18. Juni haben wir folgende Referentenangefragt:
Herrn Wolfgang Neskovic, Richter am Bundesgerichtshof
Herrn Carsten Schäfer, Mitarbeiter der Studie "Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis" des Max Planck Institutes
Herrn Klaus Poschmann, Strafrechtsanwalt
Weitere Informationen zu der Sonderausstellung können Sie beim
Hanf Museum Berlin
Mühlendamm 5, 10178 Berlin,
info@hanfmuseum.de
http://www.hanfmuseum.de/
Tel: +49-30-2424827
Fax: +49-30-40042751
erfragen.
Das Hanf Museum ist Wochentags ausser Montags zwischen 10 und 20 Uhr, sowie am Wochenende und Feiertagen von 12 bis 20 Uhr geöffnet.